Dieser Ratgeber ist eine technische Hilfe zum Verständnis der Regeln und keine Rechtsberatung. Prüfen Sie die amtliche Quelle für Ihren Fall oder fragen Sie im Zweifel eine Anwältin oder einen Anwalt.
Was das Gesetz verlangt
Die Richtlinie (EU) 2023/2673 hat Artikel 11a in die Verbraucherrechterichtlinie eingefügt. Wo ein Widerrufsrecht besteht, muss ein Shop, der über eine Website oder App verkauft, eine Widerrufsfunktion anbieten:
- Einen eindeutig beschrifteten Button oder Link, etwa „Vertrag widerrufen“, der leicht zu finden ist und während der ganzen Widerrufsfrist erreichbar bleibt.
- Ein kurzes Formular für Name, Angaben zur Identifizierung des Vertrags und den gewünschten Weg für die Bestätigung.
- Einen zweiten Button, etwa „Widerruf bestätigen“, der den Widerruf absendet.
- Eine Eingangsbestätigung, unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger wie einer E-Mail, mit dem Inhalt des Widerrufs sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs.
Auch die Widerrufsbelehrung und die vorvertraglichen Informationen müssen sagen, dass es die Funktion gibt und wo sie zu finden ist. Deutschland und Österreich haben ihre Muster dafür angepasst. In Österreich heißt das Recht Rücktrittsrecht.
Termine nach Land
| Wo | Was gilt | Gilt ab | Rechtsgrundlage und amtliche Quelle |
|---|---|---|---|
| EU-weit | Elektronische Widerrufsfunktion | Directive (EU) 2023/2673, Art. 11a Directive 2011/83/EU Amtliche Quelle | |
| EU-weit | Vorvertragliche Information über die Widerrufsfunktion | Art. 6(1)(h) and Annex I(A) Directive 2011/83/EU as amended by 2023/2673 Amtliche Quelle | |
| Österreich | Beschriftung des Widerrufsbuttons | § 13a FAGG, BGBl. I Nr. 59/2026 Amtliche Quelle | |
| Österreich | Angepasste Belehrung über das Rücktrittsrecht | § 4 Abs. 1 Z 8 and Anhang I FAGG, BGBl. I Nr. 59/2026 Amtliche Quelle | |
| Deutschland | Beschriftung des Widerrufsbuttons | § 356a BGB, BGBl. 2026 I Nr. 28 Amtliche Quelle | |
| Deutschland | Angepasste Muster-Widerrufsbelehrung | Art. 246a § 1(2) EGBGB and Anlage 1 Amtliche Quelle | |
| Frankreich | Beschriftung des Widerrufsbuttons | Code de la consommation L. 221-21, D. 221-5 (Ord. 2026-2, Décret 2026-3) Amtliche Quelle | |
| Italien | Beschriftung des Widerrufsbuttons | Codice del Consumo art. 54-bis and art. 49(1)(h), D.Lgs. 209/2025 Amtliche Quelle | |
| Niederlande | Beschriftung des Widerrufsbuttons | BW Boek 6 art. 6:230oa (Stb. 2026, 153) Amtliche Quelle |
Beschriftung je Land
Die Gesetze erlauben auch andere, ebenso eindeutige Formulierungen. Diese Beschriftungen stammen aus den amtlichen Texten und sind die sichere Wahl.
| Land | Widerrufsbutton | Bestätigungsbutton |
|---|---|---|
| EU-weit | Withdraw from contract here | Confirm withdrawal |
| Österreich | Vertrag widerrufen | Widerruf bestätigen |
| Deutschland | Vertrag widerrufen | Widerruf bestätigen |
| Frankreich | renoncer au contrat ici | confirmer la rétractation |
| Italien | recedere dal contratto qui | conferma recesso |
| Niederlande | hier de overeenkomst ontbinden | ontbinding bevestigen |
Für wen es gilt
Für jeden Shop, der online an Verbraucherinnen und Verbraucher verkauft, wenn ein Widerrufsrecht besteht. Für kleine Shops gibt es keine Ausnahme. Bei Verträgen ohne Widerrufsrecht, etwa bei Waren nach Kundenspezifikation, ist die Funktion nicht nötig.
Österreich hat die Regel später umgesetzt als die anderen Länder: ab dem , für Verträge, die ab diesem Tag geschlossen werden.
Häufige Fehler
- Der Button steht nur im Kundenkonto. Wer als Gast bestellt hat, muss ihn auch erreichen, also gehört ein Link in den Footer.
- Eine E-Mail-Adresse oder ein allgemeines Kontaktformular statt der zweistufigen Funktion.
- Keine automatische Eingangsbestätigung, oder eine ohne Datum und Uhrzeit.
- Eine Widerrufsbelehrung, die die neue Funktion noch nicht erwähnt.
So hilft Shopproof
Die kostenlose Shopproof-App für Shopify und das Plugin für WooCommerce fügen den Link im Footer, eine fertige Widerrufsseite, das zweistufige Formular und die Bestätigungs-E-Mail hinzu, in der Sprache der Kundschaft und mit der Beschriftung oben. Die Shopify-App und das WooCommerce-Plugin sind gerade in der Prüfung der Stores; wer sich unten einträgt, bekommt am Starttag eine E-Mail. Das Shopware-Plugin können Sie schon heute herunterladen.
Amtliche Quellen
- eur-lex.europa.eu: Directive (EU) 2023/2673, Art. 11a Directive 2011/83/EU; Art. 6(1)(h) and Annex I(A) Directive 2011/83/EU as amended by 2023/2673
- ris.bka.gv.at: § 13a FAGG, BGBl. I Nr. 59/2026
- ris.bka.gv.at: § 4 Abs. 1 Z 8 and Anhang I FAGG, BGBl. I Nr. 59/2026
- gesetze-im-internet.de: § 356a BGB, BGBl. 2026 I Nr. 28
- gesetze-im-internet.de: Art. 246a § 1(2) EGBGB and Anlage 1
- entreprises.cci-paris-idf.fr: Code de la consommation L. 221-21, D. 221-5 (Ord. 2026-2, Décret 2026-3)
- normattiva.it: Codice del Consumo art. 54-bis and art. 49(1)(h), D.Lgs. 209/2025
- ondernemersplein.overheid.nl: BW Boek 6 art. 6:230oa (Stb. 2026, 153)
Fragen oder Korrekturen
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Geprüft mit den Shopproof-Regeldaten 0.9.0 am 2. November 2026. Regeln, die wir noch prüfen, sind nicht enthalten.